Was bedeutet der Stempel auf im Handel erhältlichen Eiern? Welche Angaben müssen Erzeuger*innen verpflichtend auf die Verpackung drucken? Muss ich Eier kennzeichnen, die ich direkt auf meinem Hof verkaufe? – Ganz allgemein lässt sich einmal sagen, dass seit 2004 in der gesamten Europäischen Union einheitliche Regeln der Kennzeichnung von Hühnereiern bestehen. Sowohl auf dem Ei selbst als auch auf den Etiketten der Verpackung* sind von den Anbieter*innen gewisse Angaben verpflichtend zu machen.
Inhaltsverzeichnis
Welche Eier müssen gekennzeichnet werden?
Die Kennzeichnungspflicht auf dem Ei gilt innerhalb der EU für sortierte Eier, die von Endverbrauchern erworben werden. Nicht kennzeichnen müssen Erzeuger*innen Eier, die unsortiert und direkt auf dem eigenen Hof oder an der Tür nicht mehr als 100 km vom Produktionsort entfernt an Konsument*innen zum Eigenbedarf verkauft werden. Wer also einige Eier von den eigenen Hühnern übrig hat und diese vor dem eigenen Haus anbietet, muss keine verpflichtenden Angaben durch einen Erzeugercode machen. Selbstverständlich empfiehlt es sich trotzdem, den Käufer*innen zusätzliche Informationen anzubieten.
Keine Kennzeichnungspflicht gilt jedenfalls für gefärbte Eier, die als Ostereier angeboten werden. Auf dem Ei finden sich folglich keine Angaben zur Herkunft der Lebensmittel. Angaben des Mindesthaltbarkeitsdatums, des Anbieters sowie der Eiermenge müssen sich dennoch auf der Verpackung finden.
In einem Graubereich liegen zudem die Gastronomie und Fertigprodukte. Bei Lebensmitteln, die Eier enthalten, wie etwa Nudeln oder Mehlspeisen, ist eine Kennzeichnung nicht verpflichtend. Häufig stammen die Eier leider sogar aus Käfighaltung, die seit 2012 in der gesamten Europäischen Union verboten ist. Eine vermehrte Kennzeichnung durch Gastronomen und Anbieter von verschiedenen Produkten wäre wünschenswert. Verbraucher*innen sollten so wenig ungekennzeichnete Fertigprodukte wie möglich konsumieren. Selbst gekocht oder gebacken schmecken die meisten Gerichte doch viel besser. – Und wer auf Eier aus artgerechter Tierhaltung zurückgreift oder gar die Eier der eigenen Hühner verwendet, kann die Speisen mit gutem Gewissen genießen.
Was ist ein Erzeugercode?
Die Kennzeichnungsregeln der EU fordern die Markierung der Eier mit einem Erzeugercode. Verbraucher*innen erhalten mit dieser Kennzeichnung verschiedene Informationen über die Herkunft und die Bedingungen, unter denen die Eier gelegt wurden. Auch die Schweiz hat die verpflichtende Angabe des Erzeugercodes übernommen.
Die erste Ziffer des Erzeugercodes steht für die Form der Tierhaltung:
- Die Ziffer 0 weist auf Bio-Haltung hin. Dabei steht jedem Huhn zusätzlich zur Stallfläche mindestens ein Auslauf von 4 m2 zur Verfügung. Zudem sind gewisse Regeln einzuhalten und Kontrollen werden regelmäßig durchgeführt. Anders als etwa in der Freilandhaltung muss außerdem das Futter zu 95% aus biologischer Landwirtschaft stammen.
- Die Ziffer 1 steht für Freilandhaltung. Dabei steht den Hühnern ebenfalls eine Auslauffläche von mindestens 4 m2 zur Verfügung, die Stallfläche ist allerdings geringer als bei der Bio-Haltung. Pro m2 Stallfläche sind mehr Hühner zugelassen.
- Die Ziffer 2 markiert Eier aus Bodenhaltung. Hierbei sind wie in der Freilandhaltung 9 Hühner pro m2 Stallfläche erlaubt. Auslauf ist für Hühner in Bodenhaltung nicht vorgeschrieben.
- Die Ziffer 3 steht für Käfighaltung. Diese ist in Österreich seit 2009, in Deutschland seit 2010 und in der gesamten EU seit 2012 verboten. In Ländern außerhalb der EU ist diese aus Tierschutzsicht strikt abzulehnende Haltungsform weiterhin zugelassen. Nicht selten gelangen Eier aus Käfighaltung über nicht kennzeichnungspflichtige Fertigprodukte zu uns.
An zweiter und dritter Stelle des Codes am Ei lässt sich die Abkürzung des Landes finden, in dem die Eier produziert wurden. AT steht etwa für Österreich, DE für Deutschland oder CH für die Schweiz. Eine Übersicht über die Abkürzungen findet sich hier.
Die darauffolgenden Ziffern dienen der Identifizierung des produzierenden Betriebes. In Deutschland weisen dabei die ersten beiden Ziffern auf das jeweilige Bundesland hin. So steht beispielsweise 01 für Schleswig-Holstein oder 02 für Hamburg. Welches Bundesland welche Nummer trägt, führt etwa das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf. Die vier weiteren Ziffern stehen für einen konkreten Betrieb. Die letzte Ziffer deutet dabei auf einen bestimmten Stall hin. In Österreich wird der Betrieb dagegen mit der sogenannten LFBIS-Nummer identifiziert. Jedem österreichischen forst- oder landwirtschaftlichen Unternehmen wird dabei eine bestimmte siebenstellige Zahl zugeordnet.
Was muss auf der Eier-Verpackung stehen?
Auch für die Etiketten gelten innerhalb der EU gewisse Regeln und Anforderungen. Verbraucher*innen müssen der Verpackung bestimmte Informationen entnehmen können. Neben der Haltungsform und der Angabe der Eieranzahl sind dies folgende Punkte:
Nach den EU-Vermarktungsnormen werden Eier in zwei verschiedene Güteklassen eingeteilt:
- Die Güteklasse A oder „frisch“ umfasst die „normalen“ Eier, die Verbraucher*innen im Handel erwerben können. Diese Eier dürfen nicht gereinigt oder haltbar gemacht worden sein. Sie müssen eine saubere und unbeschädigte Schale haben und dürfen keine Verformungen aufweisen.
- Eier der Güteklasse B erfüllen die Standards der Güteklasse A nicht. Diese Eier sind nicht für den direkten Verzehr zugelassen und werden an Nahrungsmittelunternehmen zur Weiterverarbeitung oder an die Nicht-Nahrungsmittelindustrie geliefert.
Die Eier werden in bestimmte Gewichtsklassen eingeteilt, die auf der Verpackung abgedruckt sein müssen:
- XL steht für sehr große Eier, die ein Gewicht von 73 oder mehr Gramm aufweisen.
- L meint große Eier, die 63 bis unter 73 Gramm wiegen.
- M werden mittelgroße Eier genannt. Sie dürfen 53 bis unter 63 Gramm aufweisen.
- S steht für kleine Eier, die unter 63 Gramm wiegen dürfen. Diese Klasse ist nach unten hin offen.
Ebenfalls angegeben werden müssen das Mindesthaltbarkeitsdatum der Eier sowie ein Hinweis zur richtigen Lagerung. So sollte die Angabe „mindestens haltbar bis“ zu finden sein. Das Mindesthaltbarkeitsdatum darf nicht bei mehr als 28 Tagen nach dem Legedatum liegen. Als Verbraucherhinweis muss zudem angegeben werden, ob das Produkt etwa gekühlt gelagert werden oder etwa vor dem Verzehr durcherhitzt werden muss.
Verpflichtend anzugeben ist auch die Kennnummer der Packstelle. In Packstellen werden die Eier auf ihre Qualität hin überprüft, sie werden sortiert, geordnet und verpackt. Diese Stelle muss nicht mit dem Erzeugerbetrieb übereinstimmen. Häufig werden beispielsweise Eier aus anderen Ländern in einer bestimmen Packstelle verpackt. Wer also die Herkunft der Eier und nicht den Ort der Packstelle wissen möchte, muss auf den Stempel auf dem Ei schauen. Die Packstellennummer enthält die Abkürzung für das Land, sowie den Hinweis auf das Bundesland und die konkrete Stelle.
Welche Angaben sind freiwillig möglich?
Zusätzlich zu den verpflichtenden Angaben können Erzeuger*innen weitere Informationen abdrucken. Diese sind allerdings ebenfalls gesetzlich geregelt. Folgende Angaben sind möglich:
- Fütterung der Legehennen: Hier können die gefütterte Getreideart und Menge des Futters angegeben werden.
- Legedatum: Auch das Legedatum der Eier kann auf der Verpackung angegeben werden. Wird dies gemacht, muss jedoch zusätzlich direkt auf dem Ei das Legedatum vermerkt werden.
- Letztes empfohlenes Verkaufsdatum: Diese Angabe ist hilfreich für den Handel. So wissen die Anbieter*innen, wie lange sie die Produkte zum Verkauf anbieten dürfen. Das letzte Verkaufsdatum darf den 21. Tag nach dem Legen nicht überschreiten.
Wie sieht die Kennzeichnungspflicht außerhalb der EU aus?
Für die Eierkennzeichnung herrschen in unterschiedlichen Ländern außerhalb der EU unterschiedliche Vorgaben. In der Schweiz ist wie in der EU die Angabe des Erzeugercodes auf dem Ei verpflichtend. Zusätzlich müssen Erzeuger*innen folgende Informationen bieten:
- Die genaue Bezeichnung des Produktes, wie etwa „Enteneier“ oder „Wachteleier“. Handelt es sich um Hühnereier, ist dies nicht notwendig.
- Das Verkaufsdatum sowie das Mindesthaltbarkeitsdatum bei ungekühlten Eiern bzw. das Verbrauchsdatum bei gekühlten Eiern
- Den genauen Preis der Eier
- Die Anzahl der Eier sowie das Gewicht pro Ei in Gramm
- Name, Adresse des Produktionsbetriebes, Angabe des Produktionslandes
- Lagerhinweise (z.B. bei 5 °C lagern)
- Hinweis auf in der Schweiz nicht erlaubte Käfighaltung bei importierten Eiern aus Käfighaltung
Zum Weiterlesen:
- https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/vermarktungsnormen/Eier.html
- http://www.gesetze-im-internet.de/eimarktv/
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006528
- https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/eiervermarktung.html
Eine Antwort auf „Was steht auf dem Ei? – Rechtliches zur Eierkennzeichnung“
Ich kaufe immer regionale Eier. Interessant, dass diese auch eine Nummer haben müssen. Mal sehen, ob diese auch auf den Betrieb zurückzuführen sind.