Neben vielen deutschen Bundesländern ist nun auch Österreich seit vergangenem Dienstag (10. Jänner 2017) offiziell „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko„. Die Verordnung wurde aufgrund des A-H5N8-Virus novelliert und somit herrscht auf dem gesamten österreichischen Bundesgebiet absolute Stallpflicht – sowohl für kommerzielle als auch private Hühnerhalter. Doch neben der, für Hobbyhalter meist schwer zu bewerkstelligenden, Stallpflicht gibt es noch weitere Einschränkungen: Wasser von Sammelbecken oder Seen darf zur Befüllung von Geflügeltränken* nicht mehr verwendet werden. Besondere Sorgfalt gilt für die Reinigung von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften mit denen das Geflügel in Kontakt kommt. Sollte der Verdacht auf Vogelgrippe bei einem Individuum vorliegen, muss sofort die zuständige Behörde und ein Tierarzt verständigt werden.
Stallpflicht und Lösungen
Die Stallpflicht stellt viele kommerzielle Hühnerhalter vor eine große Herausforderung: Denn laut den EU-Vermarktungsnormen für die Freiland-Ei-Zertifizierung darf die Bezeichnung „Freiland“ nach spätestens zwölf Wochen Stallaufenthalt nicht mehr verwendet werden. Da Freilandeier meist teurer verkauft werden können, stellt diese europäische Regelung für viele größere Geflügelhalter ein finanzielles Problem oder gar Risiko dar.
Doch auch dieses Problem lässt sich lösen: Mit Partyzelten*. Ein Salzburger bemerkte in der erstmals seit 2006 wieder bundesweit gültigen Verordnung, dass Geflügel zwar in „geschlossenen Haltungseinrichtungen“ gesperrt werden muss, diese aber nur nach obenhin geschlossen sein müssen. Kurzerhand besorgte er für seine rund 200 Hühner Partyzelte und entließ sie wieder nach draußen auf die grüne Wiese. Da rund 20% der knapp 7 Millionen österreichischen Legehennen in Freilandhaltung leben, könnte bei Verbreitung dieser genialen Idee der Absatz für Partyzelte steigen – und das mitten im Winter. 😉
Weiterführende Informationen zur Vogelgrippe und deren aktuelle Ausbreitung in Europa.
Eine Antwort auf „Freilandeier trotz Stallpflicht?“
Die Lösung mit den Partyzelten hat mich grad vor Lachen fast vom Stuhl gerissen. Ein wunderbares Beispiel, wie man sich mit etwas Kreativität vor dem Ordnungswahn der Behörden schützen kann. Herrlich! 🙂