Viele Hühnerrassen legen über 180 Eier pro Jahr. Wer dann noch mehrere Hennen besitzt, die fleißig Eier produzieren, kann sich oft über mehrere Stück pro Tag freuen. Klar, sie können für Kuchen verwendet, als hartgekochte Eier verspeist oder einfach gelagert werden. Dennoch stellen sich viele Halter*innen irgendwann die Frage: Wohin mit den ganzen Eiern? Wenn die Anzahl den Eigenbedarf übersteigt, können Halter*innen selbstverständlich Eier in der Nachbarschaft oder im Freundeskreis verschenken. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, Eier zu verkaufen und sich ein wenig Geld dazuzuverdienen. Doch dabei gibt es Einiges zu beachten: Wo verkaufe ich am besten? Muss ich die Eier kennzeichnen? Gibt es gesetzliche Regelungen? Darf ich eigentlich auch ein Suppenhuhn an meine Kundschaft verkaufen?
Registrierungspflicht
Wer Eier verkaufen möchte, sollte sich im Vorhinein über die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes informieren. Grundsätzlich gelten Hühnereier aber als Urprodukte, die von Erzeuger*innen direkt an Endkonsument*innen verkauft werden dürfen, auch ohne Gewerbeberechtigung. Wenn also Hobbyhalter*innen Eier auf ihrem Hof oder über den Gartenzaun hinweg direkt an Kund*innen verkaufen möchten, dürfen sie dies im deutschen Sprachraum ohne Registrierung tun.
Erst ab einer Anzahl von 350 Legehennen besteht eine Registrierungspflicht als Legehennenbetrieb. Ziel dieser Registrierung ist es, eine gewisse Transparenz zu gewährleisten, woher die jeweiligen Lebensmittel stammen. Gleichzeitig mit einer Registrierung als Legehennenbetrieb erfolgt die Zuteilung einer bestimmten Kennnummer. Die verkauften Eier werden infolgedessen immer mit diesem sogenannten Erzeugercode gekennzeichnet. Wie die Registrierung bzw. Anmeldung als „Packstelle“ funktioniert, variiert je nach Land. In Österreich beispielsweise muss ein Antrag bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde eingereicht werden. Nach Antragstellung wird die Richtigkeit der Angaben kontrolliert und die Kennnummer zugeteilt.
Das bedeutet: Halter*innen mit weniger als 350 Hennen müssen ihren Betrieb nicht registrieren lassen. Eierverkauf direkt ab Hof an Kund*innen ist problemlos möglich. Die Eier müssen weder gestempelt noch sortiert werden.
Vorsicht: Diese Ausnahme von der Registrierungspflicht gilt nur, wenn Erzeuger*innen wirklich direkt auf dem Hof verkaufen. Sobald Eier an Packstellen weitergegeben oder an Betriebe wie Bäckereien, Restaurants oder Geschäfte verkauft werden, muss trotz geringer Hennenanzahl ein Erzeugercode vorhanden sein. Dies ist auch der Fall, wenn Halter*innen ihre Eier auf einem öffentlichen Markt verkaufen möchten. Infolgedessen ist auch hier eine Registrierung erforderlich, um eine entsprechende Kennnummer zu erhalten. Diese muss dann auf jedes Ei gestempelt werden, das verkauft wird.
Eier auf dem Hof verkaufen
Wer also Eier direkt im Garten oder auf dem eigenen Hof verkaufen möchte und weniger als 350 Hennen besitzt, kann dies ohne Registrierung tun. Dennoch sollten einige Aspekte dringend beachtet werden:
- Es sollte ein fairer Preis festgelegt werden. Die Preisangaben sind verpflichtend anzugeben, entweder auf einem Schild oder der eventuell ausgehändigten Rechnung.
- Für die Kund*innen sollte das Mindesthaltbarkeitsdatum klar ersichtlich sein. Dieses darf höchstens 28 Tage nach dem Legedatum angegeben werden.
- Eier, die schon mehr als 21 Tage alt sind, dürfen nicht mehr an Konsument*innen verkauft werden.
- Eier für den Verkauf sollten gut gelagert werden, um nur hochwertige Ware an die Kundschaft abzugeben. Die Lagerung muss unter sauberen Bedingungen stattfinden, damit keine Verunreinigungen entstehen oder Keime eindringen können. Zudem sollte keine direkte Sonneneinstrahlung erfolgen, Frost und Feuchtigkeit sollten vermieden werden. Für den Verkauf sind eigene Eierschachteln aus Pappe* sehr praktisch.
- Beschädigte oder ältere Eier können unter Umständen problemlos verzehrt werden, allerdings nur von Halter*innen, die Erfahrung damit haben. An Kund*innen sollte nur einwandfreie Ware verkauft werden! Im Zweifelsfall keine Eier weitergeben, sondern warten, bis die Hennen neue gelegt haben.
Wer diese Hinweise beachtet und einen kleinen Hof-Verkauf startet, wird schnell merken, wie beliebt frische Eier aus der Umgebung sein können. In der Regel wird dieses Angebot von Nachbar*innen gerne angenommen und ein hübsches Schild, ein kleiner Stand vor der Haustür oder sogar ein kreativer Werbeslogan können den Verkauf ankurbeln.
Regelungen für Schlachtung und Fleischverkauf
Für viele Hühnerbesitzer*innen gehört die Schlachtung der Tiere einfach dazu. Vielleicht sind zu viele Hähne vorhanden, die Legeleistung lässt nach oder es steht einfach zu wenig Platz zur Verfügung. Selbstverständlich muss jede und jeder für sich selbst entscheiden, wie er oder sie zu dieser Thematik steht. Festhalten lässt sich aber, dass sich viele Halter*innen für eine Schlachtung entscheiden und dann stellt sich oft die Frage: Darf ich das Fleisch verschenken oder verkaufen? Die Antwort lautet hier leider: Nein.
Wenn Hobbyhalter*innen ihre Tiere schlachten, gilt dies als „Hausschlachtung“. Darunter wird verstanden, dass die Schlachtung nicht in einer gewerblichen Einrichtung erfolgt, sondern im eigenen Haus oder Hof. Dementsprechend handelt es sich auch um Fleisch, das ausschließlich für den Eigenbedarf genutzt werden darf. Eine Untersuchungspflicht besteht für Hausschlachtungen nicht, außer es kommt der Verdacht auf eine Seuche oder Krankheit auf. Hausschlachtungen von Geflügel dürfen zudem auch ohne Sachkundenachweis durchgeführt werden. Insofern dürfen auch Hobbyhalter*innen ohne den Besuch eines offiziellen Kurses eine Schlachtung vornehmen, wobei es selbstverständlich notwendig sein wird, die richtige Vorgehensweise bei erfahrenen Halter*innen zu erlernen. Vorausgesetzt wird, dass die Durchführenden entsprechende Fähigkeiten aufweisen, um eine Schlachtung fachgerecht durchzuführen.
Wichtig: Auch, wenn es keine Kontrollen gibt, muss die Schlachtung immer nach den Vorgaben der Tierschutzschlachtverordnung erfolgen. Den Tieren darf durch die mit der Schlachtung in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten kein ungerechtfertigtes Leid zugefügt werden. Zudem müssen Halter*innen dafür sorgen, dass keine unnötige Angstsituation entsteht. Dazu trägt unter anderem bei, dass das Huhn zuerst betäubt wird. Das Ausbluten durch Abtrennen des Kopfes darf also nur erfolgen, wenn das Huhn vorher mit einem Schlag betäubt wurde. Dies wird leider immer wieder missachtet, sodass die Tiere sehr wohl in eine Stress- und Leidsituation gelangen!
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Hausschlachtung bei Geflügel erlaubt ist. Dafür ist kein Sachkundenachweis notwendig, aber die Regelungen in Bezug auf Tierschutz sind unbedingt einzuhalten. Das Fleisch darf ausschließlich für den Eigenbedarf verwendet werden, es muss also innerhalb eines Haushalts bleiben. Eine Weitergabe oder ein Verkauf an andere Haushalte ist leider nicht gestattet.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind unter folgenden Links zu finden:
- Eier-Vermarktung Deutschland: https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/eiervermarktung.html
- Eier-Vermarktung Österreich: https://www.wko.at/branchen/handel/lebensmittelhandel/vermarktungsnormen-fuer-eier.html
- Bestimmungen für Eier Österreich: https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/vermarktungsnormen/Eier.html
- Hausschlachtung: https://de.wikipedia.org/wiki/Hausschlachtung
- Schlachten Deutschland: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschlv_2013/TierSchlV.pdf
- Untersuchungspflicht bei Schlachtungen Österreich: https://ktn.lko.at/untersuchungspflichten-bei-hausschlachtungen+2500+2517778
- Wer in Österreich schlachten darf: https://ktn.lko.at/nicht-jeder-darf-schlachten+2500+2598186
- Schlachtung Österreich: https://www.landschafftleben.at/lebensmittel/huhn/landwirtschaft/transportieren-schlachten-zerlegen
- Schlachtung Gesetze Österreich: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009315
12 Antworten auf „Eier und Fleisch verkaufen – Was muss ich beachten?“
Hallo !
Ich ziehe bald aufs Land und will dann auch unbedingt anfangen rumzuhühnern ^^
Alle Fragen rundherum die so im Vorfeld auftauchen, versuch ich grad durch Recherche mir zu erschließen.
Einmal zur Schlachtung:
Ich verstehe, dass es eine Grundausstattung braucht, um seine selbstgeschlachteten Tiere zu verkaufen ( evtl auch Gewerbeschein und so einen Spaß).
Aber was ist denn, wenn ich meine eigenen Tiere von einer Lohnschlachterei töten & „zusammenpacken“ lasse?
Darauf finde ich irgendwie keine Antwort 🤔
Hallo Mareike.
Ich habe mich das gerade eben auch gefragt. Da ich selber nicht schlachten kann und will, lass ich es von einer Lohnschlachterei ein paar mal im Jahr vornehmen. Bist du mit deiner Frage schon weiter gekommen ob du geschlachtete Hühner am Gartenzaun verkaufen darfst? Möchte das ab diesem Jahr dann nämlich auch anbieten, da ich Bruderhahnaufzucht mache und dadurch etliche Hähne im Jahr anfallen, die ich selber aber nicht alle essen will da es einfach zu viele sind
Liebe Grüße Jenny
Hallo,
Ich habe acht Hennen. Ich möchte nächstes Jahr meine Eier verkaufen,
Was ist den hier eine Fähre Preis? Wenn ich meine Arbeit rein rechnen würde, dann müsste ein Ei 5,- kosten. Dass 5 ,- Zuviel sind ist mir klar.
Für wieviel € verkauft ihr eure Eier?
Hallo,
Darf man ab Hof auch hart gekochte Eier /Ostereier verkaufen?
Gekochte Eier zählen vermutlich als weiterverarbeitete Lebensmittel – hier wird es also leider komplizierter. 🙁
Wenn ich 20 Hühner habe und die Eier verkaufen möchte an bekannte und andere Leute, aber nicht über ein Geschäft – muss ich dann kein Gewerbe anmelden? Und wie ist das steuerlich?
In diesem Fall musst du wohl ein Gewerbe anmelden. Am besten informierst du dich aber noch genauer bei Steuerberatern. 🙂
Wieso sollte dafür ein Gewerbe von Nöten sein?
Es ist ja ein ab Hof Verkauf. (Vorausgesetzt die Tiere leben auch dort)
Guten Morgen,
mal eine Frage! Bei Privaten Verkauf von Eier auf dem eigenen Hof oder Garten in einer Kartoffelkiste und Kühlbox ohne Eis! Auf was für eine Temperatur muß ich achten bei der Lagerung? Man liest was von 5 grad keine Künzlichen kühlen, keine Sonneinstralung. Bitte mal Genauere Angaben Danke
Vielen Dank für den sehr informativen Beitrag! Wäre es nicht auch sinnvoll die rechtlichen Fragen vorher einmal mit einem Anwalt für Arbeitsrecht durchzusprechen, um rechtlich abgesichert zu sein? Liebe Grüsse
Regionale Eier zu kaufen, bedeutet nicht nur den lokalen Bauern zu unterstützen, sondern auch bewusst auf Qualität und Tierwohl zu setzen. Wie der Beitrag auf huehner-blog.de zeigt, gibt es viele Aspekte zu beachten, wenn man Eier und Fleisch verkaufen möchte. Es ist ein anspruchsvoller Prozess, der viel Sorgfalt erfordert. Daher sollten wir die Bemühungen unserer Landwirte wertschätzen und, wenn möglich, regionale Produkte bevorzugen. Denn so wissen wir genau, woher unsere Lebensmittel kommen und können gleichzeitig zur Nachhaltigkeit beitragen.
Also wenn man Privat nur 20 Hennen und einen Hahn halten darf, aber erst einen Betrieb ab 350+ Hennen anmelden muss, was ist man dann im Differenzbereich?